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Datenschutzkonformität

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Datenschutzkonformität

DeepMask GmbH

Stand: 28.08.2026

Inhaltsverzeichnis

ZusammenfassungVerantwortlicher & DSBAuftragsverarbeitung (AVV)Technische & organisatorische MaßnahmenUnterauftragsverarbeiterBetroffenenrechteMeldewege & VorfallmanagementStand & Kontakt

Zusammenfassung: DeepMask ist datenschutzkonform

Die DeepMask GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO, dem BDSG und – wo einschlägig – ergänzenden berufsrechtlichen Vorgaben (z. B. § 43e BRAO). Sämtliche erforderlichen Bausteine sind implementiert, dokumentiert und werden regelmäßig überprüft:

  • ✓ Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • ✓ Vollständig dokumentierte TOM nach Art. 32 DSGVO
  • ✓ Transparente Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • ✓ Externer Datenschutzbeauftragter benannt
  • ✓ Plattformbetrieb in Deutschland (STACKIT), Modell-Inferenz in Deutschland und der EU
  • ✓ Kein Training von KI-Modellen mit Kundendaten — vertraglich mit allen Modellanbietern vereinbart
  • ✓ Etablierte Meldewege bei Datenschutzvorfällen
  • ✓ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt
  • ✓ Mitarbeiter auf Vertraulichkeit verpflichtet

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher

DeepMask GmbH
Widenmayerstraße 18, 80538 München
Geschäftsführung: Hissan Usmani, Ralph J. Huuk, Noor Jafri
Telefon: +49 173 7145653
E-Mail: contact@deepmask.io

Externer Datenschutzbeauftragter

Maxim Ciebiera (DATATINO)
Raintalerstr. 23, 81539 München
Kontakt für Betroffenenanfragen über Datenschutzhinweise.

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Die DeepMask GmbH stellt jedem Kunden, der personenbezogene Daten über unsere Dienste verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Textform zur Verfügung. Der AVV erfüllt sämtliche Mindestinhalte gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO – inklusive Weisungsbindung, Zweckbindung, Unterstützungspflichten, Löschkonzept und Audit-Rechten.

Den AVV können Sie jederzeit auf der AVV-Seite anfordern.

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Wir setzen ein dem Stand der Technik entsprechendes Schutzniveau um. Dazu zählen unter anderem Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, durchgängige Transport- und Speicherverschlüsselung, Pseudonymisierung wo sinnvoll, ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Least-Privilege / Need-to-know), regelmäßige Backups, dokumentierte Wiederanlaufverfahren sowie kontinuierliches Monitoring.

Die vollständige TOM-Dokumentation finden Sie auf der TOM-Seite.

Unterauftragsverarbeiter

Alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind sorgfältig ausgewählt, vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden und werden transparent in einer öffentlichen Liste gepflegt. Die Standardverarbeitung erfolgt in Deutschland bzw. der EU/EWR.

Optionale Dienste mit Drittlandbezug (z. B. Perplexity in den USA für Websuche und Deep Research) werden ausschließlich nach ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden eingesetzt. Der Drittlandtransfer ist in diesen Fällen über das EU-US Data Privacy Framework abgesichert; auf Wunsch ergänzt durch Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 DSGVO.

Die vollständige, aktuelle Liste – einschließlich der jeweiligen Garantien – finden Sie auf der Seite Unterauftragsverarbeiter. Über Änderungen informieren wir vorab nach den vertraglich vereinbarten Mechanismen.

Betroffenenrechte und Unterstützungspflichten

Betroffene Personen können jederzeit ihre Rechte nach Art. 15–22 DSGVO geltend machen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Als Auftragsverarbeiter unterstützen wir unsere Kunden bei der Wahrnehmung dieser Anfragen mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO.

Meldewege bei Datenschutzvorfällen (Art. 33 DSGVO)

Wir verfügen über etablierte interne Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Datenschutzvorfällen. Betroffene Verantwortliche werden im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis – informiert, damit diese ihrer 72-Stunden-Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO nachkommen können.

Stand & Kontakt

Stand dieser Selbstauskunft: 28.08.2026. Die hier beschriebenen Bausteine sind in der DeepMask GmbH implementiert und werden kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt. Die jeweils ausführlichen Einzeldokumente (AVV, TOM, Unterauftragsverarbeiter, ergänzende Zusatzvereinbarungen) finden Sie verlinkt im Dokumentenbereich des Trust Centers.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter contact@deepmask.io .

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